Als E-Roller-Fahrer/in von der THG-Quote profitieren!

Als E-Roller-Fahrer/in von der THG-Quote profitieren!

Gerade jetzt wo sich der Frühling in seiner vollen Pracht zeigt, hört man dieses leise Summen wieder öfters. Die Rede ist nicht von Bienen, welche fleißig umherschwirren und Pollen sammeln, sondern von den nicht-artverwandten Kleinkrafträdern. Zwar schwirren diese auch um Eisdielen umher, allerdings halten sie üblicherweise Abstand von der kalten Süßspeise. :) Trotzdem erweisen uns E-Roller einen großen Dienst und erfreuen sich daher immer größerer Beliebtheit. 

Daher erreichen uns auch immer häufiger Anfragen, ob es auch für diese Fahrzeuge eine THG-Prämie gibt und wenn ja, in welcher Höhe. Auch in den gängigen Elektroroller-Foren ist dies ein heiß-diskutiertes Thema. Daher haben wir uns entschlossen, der Thematik auf den Grund zu gehen und ein für alle Mal zu klären, ob auch für ein Zweirad der Klasse L1e/L1e-A die THG Prämie beantragt werden kann.

Die gute Nachricht vorab: Ja, für Kleinkrafträder bis 45km/h lässt sich ebenso die THG Quote zertifizieren und damit eine Prämie erzeugen. Ein echter Geheimtipp!

Laut Auskunft der Zulassungsstelle ist eine freiwillige Zulassung eines Kleinkraftrades bis 50km/h ohne weiteres möglich. Folgende Infos gibt uns die Behörde mit:

1. Für eine freiwillige Zulassung benötigt die
Zulassungsstelle folgende Unterlagen:
• Personalausweis 
• EVB-Nummer (dieser erhalten Sie von Ihrer Versicherung)
• Betriebserlaubnis oder Kaufvertrag

2. Kostenüberblick der freiwilligen Zulassung:
• Einmalige Gebühren für den Zulassungsvorgang: ca. 50€
• Kauf des Kennzeichens: ca. 15-20€
• Versicherungsgebühren (jährlich): 1. Jahr ca. 70 €, 2. Jahr ca. 50 €,...
• Steuern werden für Kleinkrafträder nicht erhoben