Im Frühling und Sommer sind Elektroroller mittlerweile nicht mehr aus dem Straßenbild wegzudenken. Doch welche Regeln gelten für die elektrischen Roller? BleudQ hat für euch einige zusammengestellt.
Mitfahrer: Es darf immer nur eine Person auf einem E-Scooter fahren. Wer Mitfahrer mitnimmt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Promillegrenze: Für E-Scooter-Fahrer gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer. Wer also mit 0,5 bis 1,09 Promille am Straßenverkehr teilnimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Hierfür werden 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot fällig. Für unter 21-jährige und Fahranfänger in der Probezeit gilt sogar die Null-Promille-Grenze. Wer trotzdem in der Probezeit alkoholisiert E-Scooter fährt, muss mit einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre rechnen.
Straße oder Radweg: Mit E-Scootern darf man Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen nutzen. Ist davon keiner vorhanden, können E-Scooter-Fahrer auf der Straße fahren. Auf dem Gehweg sind sie hingegen verboten. Es sei denn, das Zusatzzeichen "Elektrokleinstfahrzeuge frei" erlaubt es ausdrücklich. Übrigens: Fußgänger haben auf gemeinsamen Geh- und Radwegen immer Vorrang - ebenso in verkehrsberuhigten Bereichen.
Parken: Das Abstellen der E-Scooter ist nur am Straßenrand, auf dem Gehweg und, sofern freigegeben, auch in der Fußgängerzone erlaubt. Entscheidend ist, dass weder Fußgänger noch Rollstuhlfahrer durch die Roller beeinträchtigt werden dürfen.
Handynutzung: Auf dem E-Scooter gehören die Hände an den Lenker und der Blick auf die Straße – nicht aufs Smartphone. Hier drohen 100 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Wer zusätzlich andere Menschen gefährdet, zahlt 150 Euro Busgeld und erhält zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot.