Kein Weg ist zu lang: E-Scooter als Firmenfahrzeug

Kein Weg ist zu lang: E-Scooter als Firmenfahrzeug

Ein E-Scooter als Firmenfahrzeug kann die Wege für MitarbeiterInnen über das Betriebsgelände erleichtern. Das ist nicht nur bequem, sondern spart auch Zeit. Für die Nutzung sind jedoch einige Regeln zu beachten. Meist gilt auch auf dem Firmengelände die ‎Straßenverkehrsordnung (StVO). Daher muss auch ein E-Scooter, der im innerbetrieblichen Verkehr eingesetzt wird, über eine Betriebserlaubnis verfügen sowie über eine Versicherung bzw. ein gültiges Versicherungskennzeichen. Handelt es sich um ein abgeschlossenes Betriebsgelände außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums, müssen die werksinternen Regelungen um die neuen Fahrzeuge erweitert werden.

Folgende Randbedingungen sind ebenfalls zu beachten:

Die Elektrokleinstfahrzeuge fallen unter den Anwendungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung und der Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge (DGUV Vorschrift 70) und sind somit auch regelmäßig zu prüfen.

Unternehmerinnen und Unternehmer haben die Elektrokleinstfahrzeuge in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Hierzu gehört auch die Überlegung, ob bei betrieblicher Nutzung z. B. Helm, reflektierende Kleidung und geeignete Schuhe getragen werden müssen.

Die Nutzerinnen und Nutzer sind in der Bedienung zu unterweisen.