jobroller: Günstig leasen statt teuer kaufen

Wer jobroller fährt, spart bis zu 46% gegenüber einem Barkauf. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber ein E-Scooter, E-Roller oder E-Motorrad least und seinem Arbeitnehmer überlässt. Für die Nutzung - Fahrt zur Arbeit und in der Freizeit - zahlt der Arbeitnehmer geringe monatliche Raten, die vom Bruttogehalt abgezogen werden.

Infoflyer

Das Benefit für Arbeitnehmer*innen

Elektrisch, umweltfreundlich, leise und super sparsam. Der jobroller ist eine attraktive Mobilitätsalternative für Arbeitnehmer*innen, ohne dass zusätzliche Kosten für die Arbeitgeber*innen entstehen. Besonders in Städten wird der Weg zur Arbeit oft zur Tortour: verstopfte Straßen, Staus, Parkplatzsuche… Hier können Arbeitgeber*innen mit jobroller ein Super-Benefit anbieten – sogar für Pendler in ländlichen Gebieten ist jobroller eine Option.

Erklärvideo

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Vorteile für Arbeitnehmer*innen

Warum Sie unbedingt mit einem jobroller fahren sollten!

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Monatliche Raten ohne Anzahlung
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Keine persönliche Bonitätsprüfung
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Bis zu 46 % Ersparnis im Vergleich zum Barkauf
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Rundum-Sorglos-Paket inkl. Wartung & Versicherung
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Entspannt zur Arbeit ohne Stau und Parkplatzsuche
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Lieblings E-Roller aussuchen und konfigurieren
Vorteile für Arbeitgeber*innen

Mitarbeiterbindung, Mitarbeiterengagement, Mitarbeitermotivation

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Ökologisches und attraktives Firmenimage
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Verbesserung der Mitarbeitermotivation
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Einfacher und schneller Ablauf
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Keine Zusatzkosten
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Keine Mindestbestellmengen
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Full-Service-Benefit-Programm

Azubis lieben E-Scooter

Mit jobroller bieten Unternehmen ihren Auszubildenen das perfekte Benefit!

  • Vorteile: geringe Raten für den Azubi auch bei hochwertigen E-Scootern (z.B. 23,85 im Monat für den VMAX VX2 Pro GT-B)
  • Deutschlandweiter Service durch das jobroller-Händlernetz
  • Qualitativ hochwertige E-Scooter
  • Viele Unternehmen zahlen freiwillig den Azubis die komplette Rate
​FAQs
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Warum ist ein E-Roller als jobroller günstiger als der Direktkauf?

Das liegt vor allem an den steuerlichen Vorteilen, die sich aus der Dienstwagen-Regelung
ergeben. Beim jobroller ist der Arbeitgeber der Leasingnehmer und überlässt den E-Roller dem Mitarbeiter zur Nutzung. Entscheidet sich ein Mitarbeiter für einen jobroller, entscheidet er sich gleichzeitig dafür, einen Teil seines Gehaltsanspruchs in einen Sachbezug umzuwandeln. Dadurch verringert sich das zu
versteuernde Einkommen sowohl für ihn selbst und auch für den Arbeitgeber. Dabei wird der sogenannte geldwerte Vorteil für das Dienstfahrzeug 0,25 % des auf volle 100 Euro abgerundeten Viertels der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers wieder dem zu versteuernden Gehalt hinzugefügt. Durch das geringere zu versteuernden Einkommen, sinken die Sozialversicherungsbeiträge und
damit auch entsprechende Leistungen um einen geringen Anteil (z. B. in der Altersrente). In unserem Vorteilsrechner können Sie sich selbst von der
Ersparnis überzeugen.

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Was ist eine Gehaltsumwandlung?

Der Begriff Gehaltsumwandlung ist eine Abwandlung des Begriffs Entgeltumwandlung. Hierbei erklärt sich der Mitarbeiter bereit, die Summe X seines vertraglich geregelten Gehalts als Sachbezug (z. B. Dienst-E-Roller) über einen definierten Zeitraum (z. B. Leasingdauer) zu erhalten. Da der Sachlohn für die Überlassung des Dienst-E-Roller nicht mit der kompletten Leasingrate zu versteuern ist, sondern pauschal über die sogenannte Dienstwagen-Regelung versteuert wird, entsteht ein Steuervorteil. Dieser macht die Umwandlung für den
Arbeitnehmer und den Arbeitgeber attraktiv. Durch die Gehaltsumwandlung spart der Arbeitnehmer einen Teil seiner Lohn- und Sozialversicherungsabgaben ein.

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Wie lange sind die Laufzeiten beim jobroller?

Die Laufzeit beträgt 36 Monate.

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Welche Kosten/Aufwand kommen auf den Arbeitgeber zu?

Als Arbeitgeber können Sie Ihren Mitarbeitern das jobroller-Benefit-Programm kostenneutral anbieten. Der Verwaltungsaufwand ist gering und läßt sich digital über das jobroller-Arbeitgeberportal abgewickeln. Das Arbeitgeberportal stellen wir kostenfrei für Ihr Unternehmen zur Verfügung. Ein weiterer Vorteil: Durch die Barlohnumwandlung der Leasingraten sinken die Sozialausgaben sowohl für Mitarbeiter als auch für den Arbeitgeber. Aus diesem Grund empfehlen wir Arbeitgebern, mindestens die Versicherungsprämien zu übernehmen. Unsere Erfahrung ist: Je mehr Zuschuss Sie leisten, desto mehr Mitarbeiter werden sich für einen jobroller entscheiden. Unterstützen Sie deshalb Ihre Mitarbeiter bestenfalls durch die
Übernahme der Raten für das Versicherungspaket oder durch einen Zuschuss in beliebiger Höhe. Der Zuschuss wird jedoch nicht mit den steuerfreien Zuwendungen von 44 € verrechnet.

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Präsentiert sich der jobroller-Service auf Firmenevents?

Gerne stehen wir für Ihr Firmenevent oder einen Demo-Day zur Verfügung. Wir präsentieren Ihnen die verschiedenen E-Roller-Typen und beantworten Ihre Fragen
rund um das jobroller-Benefit-Programm.

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Kann ich mich als Arbeitgeber vor Risiken wie z. B. Mitarbeiterkündigung oder Langzeiterkrankung schützen?

Ja, hierzu haben wir entsprechende Versicherungspakete, die bereits in der Leasingrate enthalten sind, um diese Risiken abzudecken und dadurch das Gesamtrisiko für den Arbeitgeber zu minimieren.

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Ist der Dienstwagen mit dem Dienst-E-Roller kombinierbar?

Ja, zusätzlich zu einem Dienstwagen können auch jobroller geleast werden.

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Wer macht die Wartung und Service?

Du kannst Deinen E-Roller entweder in unserer Filiale warten lassen oder
wir verweisen Dich an einen Servicepartner in Deiner Nähe (Standort bis max. 50 km).

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Was ist bei Rückgabe unter „ordnungsgemäßem“ Zustand zu verstehen?

Ordnungsgemäßer Zustand bedeutet ein dem Alter und normaler Nutzung entsprechendem Zustand des E-Rollers. Hierbei kann es sich um kleinere Kratzer oder Verschmutzungen sowie üblichen Verschleiß handeln. Nicht ordnungs-gemäß sind z. B. Verschlechterungen durch Unfälle oder unsachgemäße Nutzung bzw. Überladung.

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Kann ich als Selbstständiger auch ein Dienst-E-Roller leasen, obwohl keine Gehaltumwandlung stattfindet?

Ja, auch Selbständige können über den jobroller-Service einen-E-Roller beziehen, welcher auch privat genutzt werden darf.

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Was hat sich 2019 steuerlich für Selbstständige geändert?

Ab 2019 entfällt die Entnahmebesteuerung. Das bedeutet, dass die private Nutzung künftig einkommenssteuerfrei ist. Die Umsatzsteuer auf den Privatentnahmeanteil ist jedoch weiterhin abzuführen.

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Was ist der Vorteil im Vergleich zum E-Bike-Leasing?

Mit einem E-Roller können problemlos längere Strecken gefahren werden. Außerdem kann man in der Regel eine zweite Person mitnehmen und mehr transportieren.

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Kann man auch E-Scooter oder E-Motorräder leasen?

Ja. Das Model jobroller gilt auch für E-Scooter (Kickroller) und E-Motorräder.

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Was ist jobroller für Mitarbeiter?

Mit jobroller können Mitarbeiter kostengünstig einen E-Roller, E-Scooter oder E-Motorrad über den Arbeitgeber beziehen. Damit fahren sie nicht nur zur Arbeit, sondern auch in der Freizeit. Der Vorteil im Vergleich zum Barkauf beträgt bis zu 46 %.

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Welche Regelungen gelten für (nicht) vorsteuerabzugsberechtigte Arbeitgeber?

Da die Leasingraten beim jobroller-Konzept immer Betriebsausgaben sind, können vorsteuerabzugsberechtigte Arbeitgeber die enthaltene Umsatzsteuer vom Umwandlungsbetrag abziehen. Der E-Roller wird daher für Arbeitnehmer günstiger. Bei nicht vorsteuerabzugs-berechtigten Arbeitgebern fällt die jobroller-Ersparnis entsprechend etwas geringer aus, da hier die Brutto-Leasingrate vom Gehalt einbehalten werden muss.

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Kann jeder Arbeitgeber jobroller seinen Mitarbeitern anbieten?

Grundsätzlich ja. Allerdings schließen manche Tarifverträge die Einführung des Dienst-E-Roller-Modells auf Basis der Entgeltumwandlung aktuell noch aus. Eine sogenannte „Öffnungsklausel“ für den jobroller ist bei vielen Tarifparteien auch auf Landesebene zurzeit aber im Gespräch.

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Kann Zubehör mitgeleast werden?

In das Leasing können alle Zubehörteile aufgenommen werden, die mit dem Dienst-E-Roller fest verbunden sind, beispielsweise Gepäckträger oder Case. Nicht eingerechnet werden können z. B. Bekleidung, Helme, etc. Falls Sie sich bei einem Zubehörteil nicht sicher sind, ob dieses in das Leasing aufgenommen werden kann, erkundigen Sie sich gern über unser jobroller–Team.

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Sind mehrere jobroller pro Mitarbeiter möglich?

Grundsätzlich sind auch mehrere jobroller pro Mitarbeiter möglich. Dies richtet sich jedoch nach den zuvor getroffenen Beschränkungen Deines Arbeitgebers mit dem E-Roller-Service.

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Wie läuft die Rückgabe des jobrollers ab?

Im Falle der Rückgabe des jobrollers durch den Arbeitnehmer, ist dieser verpflichtet, den E-Roller an den ausliefernden Händler am Ende des Überlassungszeitraums zurückzugeben. Der E-Roller muss bei Rückgabe in einem ordnungsgemäßen und betriebssicheren Zustand sein. Etwaige Kosten zur Wiederherstellung dieses Zustands trägt der Arbeitnehmer.

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Kann die für einen E-Roller laufende Nutzungsdauer beendet werden, weil der
Mitarbeiter einen neuen E-Roller bestellen möchte?

Eine vorzeitige Beendigung der Nutzungsüberlassung durch den Mitarbeiter und eine Rückgabe des E-Rollers während des vorab
definierten Nutzungszeitraums ist grundsätzlich nicht möglich. Dies gilt auch für den Fall, dass der Mitarbeiter einen neuen E-Roller bestellen möchte. Eine vorzeitige Beendigung des Vertrages ist lediglich durch die Zahlung eines
Ablösebetrages möglich, dies ist jedoch mit zusätzlichen Kosten verbunden.

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Lohnt sich für mich als Selbstständiger das Leasing?

Dies ist individuell, sehr unterschiedlich und kann nicht allgemein gesagt werden. Grundsätzlich können Sie als Selbstständiger erstmal Ihre Ratenbelastung in unserem Vorteilsrechner ermitteln. Für alle
weiteren Fragen bzgl. der steuerlichen Anerkennung müssen wir an Ihren
Steuerberater verweisen, da in Abhängigkeit von der dienstlichen Nutzung des Leasing-E-Rollers, dieses auch als Unternehmensausgabe angegeben werden kann.